Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 10 S 1878/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3915
VGH Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 10 S 1878/16 (https://dejure.org/2017,3915)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.02.2017 - 10 S 1878/16 (https://dejure.org/2017,3915)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 10 S 1878/16 (https://dejure.org/2017,3915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,3915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf behördliches Einschreiten wegen Lärmimmissionen durch einen gemeindlichen Brunnen; Einzelfallbeurteilung betreffend die Überschreitung der Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen durch Geräusche; Unterschiedliche Behandlung von Messungen im ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 BImSchG, § 24 BImSchG, § 22 Abs 1 BImSchG, § 3 Abs 1 BImSchG, Nr 6.9 TA Lärm vom 26.08.1998
    Zum Anspruch auf behördliches Einschreiten wegen Lärmimmissionen - hier: Brunnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag; Anspruch auf immissionsrechtliches Einschreiten; Messabschlag bei Überwachungsmessung; Soziale Adäquanz der Geräusche eines Brunnens; Vorliegen einer Gesundheitsgefahr

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf behördliches Einschreiten wegen Lärmimmissionen durch einen gemeindlichen Brunnen; Einzelfallbeurteilung betreffend die Überschreitung der Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen durch Geräusche; Unterschiedliche Behandlung von Messungen im ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Brunnengeräusche in der Innenstadt sind zu tolerieren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    "Lärm" von einem angestammten gemeindlichen Brunnen ist hinzunehmen; Brunnen auf dem Marienplatz in Ravensburg darf weiterlaufen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lärmiger Brunnen - Anwohner müssen Geräusche hinnehmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwohner klagen gegen Brunnen - VGH: Das Plätschern von Wasser wird im Allgemeinen als angenehm empfunden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwohner müssen "Lärm" von angestammtem Stadt-Brunnen hinnehmen - Vom Brunnen ausgehende Geräusche sind grundsätzlich als sozial adäquat und damit nicht erheblich störend anzusehen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 566
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 10 S 1878/16
    Die Rechtsprechung geht zutreffend von einer fortbestehenden Anwendbarkeit der Nr. 6.9 TA Lärm aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.08.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2016 - 11 N 88.14 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 14.02.2012 - 22 ZB 11.2059 - juris Rn. 10; vgl. auch Feldhaus/Tegeder, a. a. O., Rn. 74 ff. m. w. N., auch zur Gegenauffassung).

    Die unterschiedliche Behandlung von Messungen im Genehmigungsverfahren einerseits und Messungen im Rahmen der Überwachung andererseits ist darüber hinaus vor dem Hintergrund zu sehen, dass es für den Anlagenbetreiber eine höhere Belastung darstellt, wenn er Umbauten vornehmen oder Einschränkungen des Betriebs hinnehmen muss, nachdem er Investitionen auf der Grundlage einer bestandskräftigen Genehmigung getätigt hat, als wenn ihm im Genehmigungsstadium Auflagen erteilt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.08.2007, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2016 - 10 S 234/15

    Prüfung der Eignung eines Fahrzeuges zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 10 S 1878/16
    Dies erfordert ein Durchdringen und Aufbereiten des Sach- und Streitstoffs in einer Weise, die im Einzelnen verdeutlicht, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen den entscheidungstragenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 14.06.2016 - 10 S 234/15 - VBlBW 2016, 466).

    Hierzu gehört, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts die besonderen Schwierigkeiten ausdrücklich bezeichnet werden und ausgeführt wird, inwieweit sich diese von Verwaltungsstreitigkeiten durchschnittlicher Schwierigkeiten abheben (vgl. Senatsbeschluss vom 14.06.2016 - 10 S 234/15 - VBlBW 2016, 466).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 10 S 1469/15

    Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 10 S 1878/16
    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren den Klägern nicht aufzuerlegen, weil die Beigeladene keinen Sachantrag gestellt und damit auch kein Prozessrisiko übernommen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.2015 - 10 S 1469/15 - VBlBW 2016, 212).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 10 S 1878/16
    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nicht erst dann gegeben, wenn im Zulassungsverfahren aufgrund summarischer Überprüfung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels unter Berücksichtigung der jeweils dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der Erfolg wahrscheinlicher erscheint als der Misserfolg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104; VerfGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.2016 - 1 VB 58/14 - VBlBW 2016, 374).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 10 S 1878/16
    Auch der im angefochtenen Urteil geleistete rechtliche Begründungsaufwand weist nicht auf besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten hin (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - VBlBW 2000, 392).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 10 S 1878/16
    Wird - wie hier - ein Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Berufung nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt wird und auch vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.03.2010 - 3 S 1537/08 - ESVGH 60, 212).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 10 S 1878/16
    Hinreichende Zweifel i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind vielmehr schon dann gegeben, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2016 - 10 S 579/16

    Lärmbelastung - Altglassammelbehälter in einem Abstand von weniger als 6 m zu

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 10 S 1878/16
    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht der Sache nach zutreffend angenommen, dass bestimmte Verhaltensweisen oder Zustände, die sich im sozialen Zusammenleben ergeben und die sich möglicherweise für Einzelne nachteilig auswirken, von der Bevölkerung insgesamt hingenommen werden, weil sich die Verhaltensweisen oder Zustände noch in den Grenzen des als sozial Üblichen oder Tolerierbaren halten (vgl. Senatsbeschluss vom 07.07.2016 - 10 S 579/16 - juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 10 S 1663/11

    Anspruch auf Untersagung des Betriebs von phonoakustischen und pyrotechnischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 10 S 1878/16
    Deshalb bedarf es keiner Entscheidung, ob im Einzelfall Gesundheitsgefahren bereits bei einer mittleren Lärmbelastung oberhalb eines Schwellenwerts von 60 bis 65 dB(A) tags auftreten können (vgl. Senatsurteil vom 04.11.2014 - 10 S 1663/11 - VBlBW 2015, 197 zum Betrieb einer phonoakustischen und pyrotechnischen Vogelabwehranlage) und welche Bedeutung dem Umstand zukommt, dass nach den Feststellungen des verwaltungsgerichtlichen Augenscheins die Brunnengeräusche bei geschlossenem Fenster in der Wohnung der Kläger "nahezu nicht hörbar" sind.
  • BVerwG, 19.02.2013 - 7 B 38.12

    Glockengeläut; Unterlassungsanspruch des Nachbarn; Glockenerlass der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 10 S 1878/16
    Diese richtet sich insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit, wobei wertende Elemente wie die Herkömmlichkeit, die Sozialadäquanz und die allgemeine Akzeptanz mitbestimmend sind (BVerwG, Beschluss vom 19.02.2013 - 7 B 38.12 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 1 VB 58/14

    Verfassungsbeschwerden einer Privatschule gegen Beschlüsse des

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2010 - 3 S 1537/08

    Duldungsanordnung nach § 88 Abs. 2 WasG BW; "Ausführung eines Unternehmens"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2141/00

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2016 - 11 N 88.14

    Anwendbarkeit der TA Lärm bei Beurteilung der Zulässigkeit nicht

  • VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2059

    Lärmschutz gegenüber Standortschießanlage der Bundeswehr

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1991 - 10 S 2082/91

    Zumutbarkeit der von einer Brunnenanlage ausgehenden Wassergeräusche in einem

  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    Diese richtet sich insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit, wobei wertende Elemente wie die Herkömmlichkeit, die Sozialadäquanz und die allgemeine Akzeptanz mitbestimmend sind (BVerwG, B.v. 19.2.2013 - 7 B 38.12 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 16.2.2017 - 10 S 1878/16 - NVwZ-RR 2017, 566 = juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2021 - 10 S 310/21

    Zumutbarkeit der von einer Abluftanlage ausgehenden Gewerbeküchengerüche

    Diese richtet sich insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit, wobei auch wertende Elemente wie die Herkömmlichkeit, die Sozialadäquanz und die allgemeine Akzeptanz mitbestimmend sein können (vgl. Senatsbeschluss vom 16.02.2017 - 10 S 1878/16 - NVwZ-RR 2017, 566 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht